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09/01/14 

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JuniorCup-Reglement gültig ab der Saison 2014

JuniorCup-Reglement gültig ab der Saison 2014

 

1. Grundlagen der Veranstaltung

Der FST-JuniorCup wird durchgeführt nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Free-Style-Trial Reglement

2. Teilnehmer

2.1 Voraussetzung zur Teilnahme: der Juniorstarter muss mindestens 14 Jahre alt sein. Das Höchstalter beträgt 18 Jahre. Vollendet ein Starter während der Saison das 18. Lebensjahr, so darf er diese Saison in Wertung zu Ende fahren.

Ein Altersnachweis ist zu erbringen, in Form eines Kinderausweises oder einer Kopie der Geburtsurkunde. Dies ist zwingend einzuhalten und vom Veranstalter zu kontrollieren.

2.2 Der Besitz eines gültigen Führerscheins für das im Wettbewerb gefahrene Fahrzeug ist nicht notwendig.

2.3 Jeder Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren.

2.4 Eltern bzw. erziehungsberechtigte Personen haften für minderjährige Fahrer mit ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht. Eine zusätzliche Erklärung ist nicht notwendig. Der Erziehungsberechtigte muss auf der Nennung sowie dem Haftungsverzicht für den Minderjährigen unterschreiben. Eine Unfallversicherung für den Teilnehmer ist zu empfehlen.


2.5 Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Führerschein besitzen, dürfen nur von der Warteschlange am Sektionsanfang, in der Sektion und am Ende der Sektion das Fahrzeug zum Wenden führen. Alle anderen Fahrten muss ein dafür Berechtigter durchführen.

3. Beifahrer

3.1 Es ist während der Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer erlaubt, dieser ist aber zwingend vorgeschrieben. Der Beifahrer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren einen Führerschein der Klassen 2 oder 3, alternativ Euro-Führerschein B oder Cx, besitzen. Er muss in Besitz einer Fahrerlaubnis für PKW sein, die in der Europäischen Union Gültigkeit besitzt.

3.2 Während der Befahrung einer Sektion kann der Beifahrer verschiedene Bedienungen verrichten. Fahrer und Beifahrer dürfen den Sitz nicht verlassen. Der Beifahrer muss in jeder Sektion im Fahrzeug sein.

4. Helmpflicht, Anschnallpflicht

In den Sektionen ist das Tragen von Helm (DIN 4848 - EO2 - EO3 - ECE - Norm) und das Anlegen des Sicherheitsgurts (mindestens 3-Punkt Gurt) vorgeschrieben.

 

5. Klasseneinteilung

Fahrzeugwechsel während einer Veranstaltung ist nur möglich, wenn das gemeldete Fahrzeug durch einen Defekt nicht mehr einsatzbereit ist, und das Ersatzfahrzeug der Klasse entspricht, in der der Starter startet. Es sind auch nichtzugelassene Fahrzeuge erlaubt. Diese dürfen jedoch technisch nicht stärker verändert sein, als dies das Reglement für die Trialklassen A , B und C zulässt.

6. Sektionen

6.1 Der JuniorCup wird ausschließlich in den Sektionen der Klassen A bis B bestritten und das Befahren der höheren Klassen ist nicht erlaubt. Es ist darauf zu achten, das evtl. Spuren der Kl. B durch Schilder 

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rkennbar für den JuniorCup durch den Veranstalter gesperrt sind

6.2 Bei jeder Veranstaltung sind 8 bis 10 Sektionen zur Befahrung vorgesehen.

6.3 Die Sektionen müssen vor dem Start vom Veranstalter befahren sein.

6.4 Der Sportliche Leiter (SL) muss sich davon überzeugen und gegebenenfalls die Sektionen vom Veranstalter befahren lassen.

7. Fahrregeln

Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen der Veranstaltungs-leitung, der Sektionsleiter und der Berechtigten zu halten. Weitere Vorschriften können bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben werden. Es muss dann unverzüglich ein zusätzlicher Aushang erfolgen. Vorschriften, die zusätzlich von der Veranstaltungsleitung ausgegeben werden, müssen mit dem aktuellen Reglement konform gehen.

8. Jahreswertung

8.1 Nach dem letzten Lauf eines Jahres wird eine Gesamtwertung erstellt.
Der Sieger nennt sich Free-Style-Trial JuniorCup-Meister

9. Nennung

9.1 Nennschluss ist spätestens beim Start des ersten Teilnehmers. Der Veranstalter kann zusätzlich in der Ausschreibung eine feste Uhrzeit am Veranstaltungstag festlegen z.B. Ende der Papierabnahme 11:00 Uhr.

9.2 Das Startgeld beträgt € 15.-

9.3 Der Veranstalter kann eine Nennung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

10. Wertung

10.1 Die Klassen A, B und C fahren in derselben Wertung, wobei die Strafpunkte der Klasse B-Fahrzeuge mit einem Faktor von 2 und bei der Klasse C mit 3 multipliziert werden.

10.2 Eine Klasse Q ist nicht zulässig.

10.3 Handicapfaktor: der Handicapfaktor wird wie in folgendem Beispiel angewendet:

Stehen bleiben 1 Auf diesen Punkt wird der Faktor angewendet

Rückwärts 3 Auf diesen Punkt wird der Faktor angewendet

Absperrband berühren 5 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht angewendet

Absperrband unterfahren 5 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht angewendet

Stange o. Schild berühren 10 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht angewendet

Beschädigung innerhalb 50 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht angewendet

Abbruch Sektor I 300 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht angewendet

Abbruch Sektor II 200 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht angewendet

Abbruch Sektor III 100 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht angewendet

Nicht befahren/ verweigern 900 Auf diese Punkte wird der Faktor nicht angewendet


11. Klasseneinteilung



Alle Fahrer müssen in der Klasse des JC starten in der ihr Fahrzeug lt. aktuellem Regelwerk des FST eingeteilt wird. Es ist nicht möglich durch Deaktivierung von Sperren in einer tieferen Klasse zu starten.



12. Pokale

Pokale werden jeweils für die Plätze 1-3 vergeben, bei Punktegleichheit wird ein Stechen in einer vom Veranstalter bestimmten Sektion ausgetragen, gegebenenfalls mit neuer Wegführung. 

 

 

© Intern. Free-Style-Trial Serie by  Free-Style-Trial e.V.

                    Stand: 2014-01-19