1. Allgemeines
Das Intern. Free-Style-Trial Serie ist eine Alternative zum üblichen Trial und soll zu den Ursprüngen dieses Sports zurückführen. Der Schwerpunkt liegt hier nicht darin, einen auf unebenem Untergrund abgesteckten Slalomparcours möglichst fehlerfrei zu durchfahren, sondern schwieriges Gelände zu überwinden. Sektionsstangen im gewohnten Sinn gibt es hier nicht, so dass auch die Fahrzeuggröße kein Handicap darstellt.
Diese Trials sind geländispezifisch angelegte Geschicklichkeitsprüfungen und haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit dem Geländewagen und sind von hohem verkehrserzieherischem Wert. Bei den Wettbewerben dürfen keinerlei Zeitprüfungen durchgeführt werden. Auch Prüfungen mit Zeitvorgabe sind nicht zulässig.
2. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle gummibereiften Geländefahrzeuge bis 3 Tonnen Leergewicht, die entweder mit festem Aufbau, mit Überrollbügel und Frontscheibe oder mit Überrollkäfig ausgestattet sind. Für Fahrzeuge der Klasse D ist ein Überrollkäfig vorgeschrieben, in den Klassen A, A+, B & C wird er empfohlen. Beträgt die Ausstiegshöhe weniger als 20 cm, sind Türen (Halbtüren aus festem Material genügen) erforderlich. Quad’s und ATV’s sind ebenfalls zugelassen. Ein umgebauter Tank sollte den üblichen Sicherheitsstandards entsprechen. Das Fahrzeug darf in seinem Äusseren Erscheinungsbild dem ansehen des Automobilmotorsports nicht schaden. Des Weiteren muss das Fahrzeug während der ganzen Veranstaltung in allen Punkten den Technischen, sowie den Sicherheitsrelevanten Bestimmungen entsprechen. Für alle nicht zugelassenen Fahrzeuge muss eine gültige Trialsporthaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Haftpflichtversicherung für straßenzugelassene Fahrzeuge im Schadensfall nicht eintreten muss, wenn dies nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag erwähnt ist. Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B oder Cx, alternativ der Klasse 2 oder 3 sein. Das Mindestalter des Beifahrers ist das vollendete 14. Lebensjahr. In Ausnahmefällen genügt das vollendete 12. Lebensjahr, hier wird jedoch dringend eine private Unfallversicherung für den Jugendlichen empfohlen. Während der Veranstaltung sind für die Fahrer und Beifahrer alkoholische Getränke strikt verboten und führen zur unverzüglichen Disqualifikation. Drei derartige Vorkommen führen zum Ausschluss aus der FST-Serie, für einen Zeitraum von mindestens der laufenden Saison und der im folgenden Jahr.
3. Sicherheitsbestimmungen
In den Sektionen ist das Tragen von Helm (DIN 4848 - EO2 - EO3 - ECE - Norm) und das Anlegen des Sicherheitsgurts (mindestens 3-Punkt Gurt) vorgeschrieben, für ATV- und Quad-Fahrer das Tragen von Motorradsicherheitsbekleidung. Oberkörper-Protektoren sind vorgeschrieben.
4. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Jeder Fahrer erklärt durch seine Unterschrift unter seiner Nennung zugleich, dass sich sein Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet und dass er persönlich auf die Geltendmachung von zivilen Schadensersatzansprüchen aus Schäden und Unfällen bei und im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber anderen Fahrern, eigenen und fremden Beifahrern, Veranstalter und deren Personal und solchen Personen, die Wege und / oder Gelände zur Verfügung stellen, unwiderruflich verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht gegenüber Personen- und Sachversicherungen sowie Behörden, ferner nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (z.B. Trunkenheit). Jugendliche Beifahrer benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
5. Klasseneinteilung
Klasse A: - alle Fahrzeuge ohne Differentialsperre, ETC und ohne Wettbewerbsreifen - Fahrzeuge ohne Allradantrieb - Diese Klasse ist eine Anfänger Klasse in der man maximal 2 Jahre starten kann.
Klasse A+: ab der Saison 2009 auf freiwilliger Basis, ab der Saison 2010 Pflicht, Bemessung der Pflicht ab der Saison 2008 - diese Klasse entspricht der Klasse A, hier starten die Starter die nicht mehr in der Klasse A starten dürfen. - Fahrzeuge dieser Klasse fahren in der Spur der Klasse B.
Klasse B: - Fahrzeuge mit Hinterachssperre und ohne Wettbewerbsreifen - Fahrzeuge mit ETC und einer durchgehenden Profiltiefe von weniger als 1 cm - Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen ohne Differentialsperre / ETC
Klasse C: - Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen und wenigstens einer Differentialsperre - Fahrzeuge mit zwei Sperren - Fahrzeuge mit ETC und mehr als 1 cm Profiltiefe
Klasse D: - Fahrzeuge mit Wettbewerbsreifen und zwei Sperren, die zusätzlich eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen: - Niveauregulierung - Allradlenkung - Einzelrad / -Achsbremsen - Eigenbaufahrzeuge
Klasse Q:
- Quad’s und ATV’s ohne Allradantrieb, die Fehlerpunkte dieser Fahrzeuge werden durch 1,25 geteilt. - Quad’s und ATV’s mit Allradantrieb
Fahrwerkserhöhung über 10 cm führen zur Einstufung in die nächst höhere Fahrzeugklasse.
Als Wettbewerbsreifen sind anzusehen: Stollen- und Noppenprofile, AS-Profile, Desert Dog, Alligator, Super Swamper Bogger, Bronco Diamond Back, Simex Dschungel Trakker sowie ähnliche Profilbilder, ebenso eigenhändig veränderte Profilbilder. Wenn die Auflagefläche des Reifens 50 % unterschreitet, kann der Reifen als Wettbewerbsreifen angesehen werden. Ein zugeschweißtes Achsdifferential ist einer Sperre gleichzusetzen. Der Einsatz von Allradlenkung, Einzelrad/-Achsbremsen ist in den Klassen A, A+, B, und C verboten, ebenso eine Niveauregulierung, es sei denn sie gehört zur Serienausstattung des Fahrzeuges. Die Klasse kann vom Fahrer frei gewählt werden wenn gegebenenfalls Sperren ausser Funktion gesetzt werden. Über die Zulassung in der vom Fahrer gewählten Klasse entscheiden ausnahmslos die Prüfer bei der Fahrzeugabnahme.
6. Bewertung
6.1 Allgemeines
Jeder Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren, er kann zusätzlich jede Sektion maximal zweimal als Beifahrer befahren. Die Anzahl der Versuche, eine Sektion oder einen Abschnitt zu bewältigen ist freigestellt. Der Sektionsleiter kann nach eigenem bemessen die Sektion für beendet erklären, sollte er der Meinung sein das der Starter die Sektion nicht schaffen kann. Hilfsmittel jeglicher Art sind verboten. Der Sektionsaufbau kann unterschiedliche Streckenverläufe für die einzelnen Klassen beinhalten. Diese sind durch Pfeile gekennzeichnet. Es darf nur die Fahrlinie der eigenen oder einer höheren Klasse befahren werden. Das Befahren einer niedrigeren Klasse ist verboten. Eine angefahrene Sektion darf, etwa zum Schwung holen, nicht mehr verlassen werden. Der Sektionsaufbau darf weder vom Fahrer, noch vom Beifahrer, berührt werden (ausgenommen hier von ist das Sektionsband). Bei Punktegleichstand in den Pokalrängen wird, in einer vom Veranstalter ausgewählten Sektion, ein Stechen gefahren, mit dem Mehrwegsystem für die nächst höhere Klasse.
6.1.1 Zeitlicher Ablauf
Es ist ein zeitlicher Rahmen vorgegeben, der unbedingt eingehalten werden sollte, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu ge-währleisten. (Hiervon kann der Veranstalter abweichen, muss dieses aber in der Einladung bekannt geben.) Anmelde Beginn: 8h00 Fahrerbesprechung: 9h30 Eröffnung der Sektionen: spätestens 10h00 Anmelde Schluss: spätestens 11h00 Eröffnung Sondersektionen: 15h30 wenn diese vorgesehen sind Sektionsende: 17h00, Fahrer die vor dieser Zeit sich an einer Sektion angemeldet haben, dürfen diese noch beenden. Der Sektionsleiter dieser Sektion sammelt die Bordkarten der wartenden Fahrzeuge ein und gibt diese an das Nennbüro. Spätestens 30 Minuten, nachdem die letzte Sektion geschlossen wurde, muss die Bordkarte abgegeben sein. Bei nicht abgegebener Bordkarte erfolgt keine Wertung für den betreffenden Lauf! Siegerehrung 20h00
6.1.2 Die Offiziellen
Den Offiziellen ist unbedingt folge zu leisten.
Sektionsleiter (SL): Der Sektionsleiter ist Punktrichter in der ihm zugeteilten Sektion, seine Entscheidungen sind Tatsachenentscheidungen gegen die nur der be-troffene Fahrer nach Beendigung der Sektion und vor der Bestätigung des Ergebnisses auf der Sektionsliste Einspruch einlegen darf. Zur Schlichtung kann der Veranstaltungstrialleiter dazu gerufen werden, der dann in Absprach mit dem SL eine Entscheidung trifft die bindend ist.
Technikleiter (TL): Der Technikleiter ist für die Fahrzeugabnahme verantwortlich, und entscheidet in welcher Klasse das ihm vorgeführte Fahrzeug startet und vermerkt dies auf der Bordkarte. Er kann Fahrzeuge die nicht dem Reglement entsprechen, zur Nachbesserung schicken, oder gar ganz Ausschließen.
6.2 Bewertung in der Sektion
Stehenbleiben 1 Punkt
Stehenbleiben liegt vor, sobald das Fahrzeug unbeabsichtigt stehen bleibt, d.h. die Räder drehen, aber der Fahrzeugkörper ruht, sich also sichtbar in keine Richtung bewegt. Ein Stehenbleiben kann an gleicher Stelle mehrfach vorkommen, da jeder gescheiterte Anfahrversuch (in jede Richtung) gewertet wird. Das Abwürgen des Motors wird nicht gewertet. Beabsichtigtes anhalten zur Orientierung ist erlaubt.
Rückwärtsfahren, -rollen, -rutschen 3 Punkte
Jede Rückwärtsbewegung Eine Rückwärtsbewegung wird unterbrochen durch oben erwähntes Stehenbleiben oder eine Vorwärtsbewegung. Anhalten ist somit gestattet. Beabsichtigtes anhalten zur Orientierung ist erlaubt.
Abschnallen pro Person 10 Punkte
Jedes Verändern des Sicherheitsgurtes, welches kein sicheres Zurückhalten mehr gewährt, ist als Abschnallen zu bewerten. Dem Sektionsleiter ist die Absicht vorher bekannt zu geben. Das Abschnallen kann vom Sektionsleiter ohne Angabe von Gründen untersagt werden. Solange sich eine nicht angeschnallte Person in oder auf dem Fahrzeug befindet, darf dieses nicht bewegt werden.
Verlassen des Fahrzeugs pro Person 20 Punkte
Ein Verlassen liegt vor, wenn eine Person mit einem Körperteil den Boden berührt. Nach dem Abschnallen oder Verlassen darf das Fahrzeug nur innerhalb des Sektionsabschnitts bewegt werden. Danach ist der Platz wieder einzunehmen und der Gurt anzulegen. Das Verlassen gilt als beendet, wenn der Boden verlassen wird. Das Verlassen kann vom Sektionsleiter ohne Angabe von Gründen untersagt werden, ebenso das wieder einsteigen des Beifahrers an Stellen wo sich der Gurt nicht anlegen lässt. Hier können nach Überschreiten des Abschnitts weitere Punkte anfallen.
Beschädigung innerhalb der Sektion 50 Punkte
Beschilderung oder sonstige künstliche Hindernisse (kein Absperrband) abbrechen oder überfahren. Das berühren des Sektionsaufbaus, durch den Fahrer oder Beifahrer, davon ausgenommen das Absperrband.
Die Sektion gilt als beendet bei:
Steckenbleiben, Fremdhilfe, Aufgabe, in Abschnitt I 300 Punkte Verunfallung des Fahrzeuges, in Abschnitt II 200 Punkte Beschädigung der Sektionsbegrenzung in Abschnitt III 100 Punkte Band zerreißen, Befestigungsstange abbrechen, herausziehen oder überfahren, Verlassen der Sektion.
Sektion verweigern 900 Punkte
Ein anfahren der Sektionen mit einem defekten Fahrzeug ist nicht gestattet, genauso darf das Fahrzeug nicht gewechselt werden.
© Intern. Free-Style-Trial Serie by MGC Rhein-Ahr e.V., 4x4 Club Luxembourg, Allrad-Freunde Eifel e.V., 4x4 Schlammtiger Wiesbach/Saar e.V., Allradclub Rhein-Wied e.V.
Stand: 2008-11-30
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