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Aktualisiert:
22. Feb. 2009

JC-Reglement
  • 1. Grundlagen der Veranstaltung
  • Der FST-JuniorCup wird durchgeführt nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Free-Style-Trial Reglement
  • 2. Teilnehmer
  • 2.1 Voraussetzung zur Teilnahme ist das erreichte 15. Lebensjahr. Das Höchstalter beträgt 18 Jahre. Vollendet ein Starter während der Saison das 18. Lebensjahr, so darf er diese Saison in Wertung zu Ende fahren.
  • 2.2 Der Besitz eines gültigen Führerscheins für das im Wettbewerb gefahrene Fahrzeug ist nicht notwendig.
  • 2.3 Jeder Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren.
  • 2.4 Eltern bzw. erziehungsberechtigte Personen haften für minderjährige Fahrer mit ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht. Eine zusätzliche Erklärung ist nicht notwendig. Es müssen beide Erziehungsberechtigte auf der Nennung sowie dem Haftungsverzicht für das minderjährige Kind unterschreiben. Eine Unfallversicherung für den Teilnehmer, sowie eine Trialversicherung für das Fahrzeug sind zwingend vorgeschrieben.
  • 2.5 Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Führerschein besitzen, dürfen nur von Sektionsanfang bis Sektionsende das Fahrzeug führen. Alle anderen Fahrten muss ein dafür Berechtigter durchführen.
  • 3. Beifahrer
  • 3.1 Es ist während der Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer erlaubt, dieser ist aber zwingend vorgeschrieben. Der Beifahrer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren einen Führerschein der Klassen 2 oder 3, alternativ Euro-Führerschein B oder Cx, besitzen. (Er muss in Besitz einer Fahrerlaubnis für PKW sein, die in der Europäischen Union Gültigkeit besitzt).
  • 3.2 Während der Befahrung einer Sektion kann der Beifahrer verschiedene Bedienungen verrichten. Fahrer und Beifahrer dürfen den Sitz nicht verlassen. Der Beifahrer muss in jeder Sektion im Fahrzeug sein. Zur Hilfestellung lt. FST-Reglement darf eine dritte Person herangezogen werden, die dem Sektionsleiter beim Start in die Sektion mitzuteilen ist.
  • 4. Helmpflicht, Anschnallpflicht
  • In den Sektionen ist das Tragen von Helm (DIN 4848 - EO2 - EO3 - ECE - Norm) und das Anlegen des Sicherheitsgurts (mindestens 3-Punkt Gurt) vorgeschrieben, für ATV- und Quad-Fahrer das Tragen von Motorradsicherheitsbekleidung. Oberkörper-Protektoren sind vorgeschrieben.
  • 5. Klasseneinteilung
  • Fahrzeugwechsel während einer Veranstaltung ist nicht möglich. Es sind auch nicht zugelassene Fahrzeuge erlaubt. Diese dürfen jedoch technisch nicht stärker verändert sein, als dies das Reglement für die Trialklassen A & B sowie QA & QB zulässt.
  • 6. Sektionen
  • 6.1 Der JuniorCup wird ausschließlich in den Sektionen der Klassen A sowie QA bestritten und das Befahren der höheren Klassen ist nicht erlaubt.
  • 6.2 Bei jeder Veranstaltung sind 8 Sektionen zur Befahrung vorgesehen.
  • 6.3 Die Sektionen müssen vor dem Start vom Veranstalter befahren sein.
  • 6.4 Der Sportkommissar (SK) muss sich davon überzeugen und gegebenenfalls die Sektionen vom Veranstalter befahren lassen.
  • 7. Fahrregeln
  • Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen der Veranstaltungsleitung, der Sektionsleiter und der Berechtigten zu halten. Weitere Vorschriften können bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben werden. Es muss dann unverzüglich ein zusätzlicher Aushang erfolgen. Vorschriften, die zusätzlich von der Veranstaltungsleitung ausgegeben werden, müssen mit dem aktuellen Reglement konform gehen.
  • 8. Jahreswertung
  • 8.1 Nach dem letzten Lauf eines Jahres wird eine Gesamtwertung erstellt. Der Sieger nennt sich Free-Style-Trial  JuniorCup-Meister
  • 8.2 JuniorCup-Teilnehmer können nicht in der Mannschaftswertung teilnehmen.
  • 8.3 Teilnehmer, die wegen Zugehörigkeit zu einem veranstaltenden Verein einen Lauf nicht fahren können, erhalten zur Chancengleichheit ein zusätzliches, berechnetes Ergebnis. Berechnung: Nach Abzug der eventuellen Streichergebnisse werden die Meisterschaftspunkte der verbleibenden Läufe addiert, die Summe durch die Anzahl der verbleibenden Läufe dividiert. Der schlechteste Lauf kann nochmals gestrichen werden.
  • 8.4 Bei Punktegleichheit zählt das beste (dann das zweitbeste usw.) Streichergebnis. „Ein Streichergebnis ist besser als keins“. Falls dann immer noch Punktegleichheit besteht, folgt der direkte Vergleich im letzten Wettbewerb, welchen beide Fahrer gemeinsam bestritten haben.
  • 9. Nennung
  • 9.1 Nennschluss ist spätestens beim Start des ersten Teilnehmers. Der Veranstalter kann zusätzlich in der Ausschreibung eine feste Uhrzeit am Veranstaltungstag festlegen (z.B. Ende der Papierabnahme 9.00 Uhr).
  • 9.2 Das Nenngeld beträgt € 10.-
  • 9.3 Der Veranstalter kann eine Nennung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • 10. Wertung
  • 10.1 Die Klassen A & B fahren in derselben Wertung, wobei die Strafpunkte der Kl. B Fahrzeuge mit einem Faktor von 1,1 multipliziert werden.
  • 10.2 Die Klassen QA & QB fahren in derselben Wertung, wobei die Strafpunkte der Kl. QB Fahrzeuge mit einem Faktor von 1,1 multipliziert werden.
  • 11. Pokale
  • Pokale werden jeweils für die Plätze 1-3 vergeben, für alle anderen Platzierungen gibt es Urkunden.